Eichhörnchen sind Wildtiere. Dies sagt nicht nur das Bun- desnaturschutzgesetz, sondern auch die Zoologie. Darüber hinaus gehören sie gesetzlich gar zu den besonders ge- schützten Tierarten, bei denen es laut § 42 verboten ist:

 

  • ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre „Entwicklungsformen“ (juristisch für „Jungtiere“) aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

 

  • sie in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder ver- arbeiten

 

Die Ausnahmeregelung von § 42 wird in § 43 beschrieben. So können kranke, hilflose oder verletzte Tiere aufgenom- men werden, um sie gesund zu pflegen, müssen anschließ- end aber der Natur wieder zurückgeführt werden.

 

Damit ist schon einmal gesetzlich klar verankert, dass es verboten ist, Wildfänge als Haustiere zu halten. Tut man es doch, macht man sich strafbar.

 

Dennoch ist es legal Eichhörnchen zu züchten und zu ver- kaufen. Für diese Tiere bedarf es jedoch stets eines Her- kunftsnachweises, um ausschließen zu können, dass es sich bei vermeintlich gezüchteten Tieren nicht doch um Wildfänge handelt.

 

Wie gut ist nun ein Eichhörnchen als Haustier geeig- net?

 

Bevor man sich überlegt ein Haustier, welcher Art auch immer, anzuschaffen, tut man Gutes daran, sich vorab genau über die Bedürfnisse und Lebensweisen der betreffenden Tiere zu informieren. Danach erst sollte man entscheiden, ob man in der Lage ist, artgerechte Umstände für das gewünschte Tier zu schaffen. Leider läuft es heute nur allzu oft anders herum. Erst wird das Tier angeschafft, um dann feststellen zu müssen, dass man vielleicht das falsche Tier als Hausgenosse auserkoren hat.

 

Im Fall des potentiellen Haustieres Eichhörnchen, wird der Interessierte, vorausgesetzt er ist ein verantwortungsvoller Tierhalter, schnell zu dem Schluss kommen, dass diese Tiere niemals artgerecht gehalten werden können.

 

So sind von Seiten der Zoologie Eichhörnchen geradezu prädestiniert, sich viel zu bewegen: agile Greifarme, sehr stark entwickelte Hinterläufe und einen „Ruder-“, „Balancier-“ und „Fallschirmschwanz“ gehören zur Standardausrüstung der Kletter-, Lauf- und Flugakrobaten.

Dazu kommt, dass Eichhörnchen im Überlebenskampf der Natur zu den Fluchttieren gehören. Und wer bei der Flucht erfolgreich sein will, muss gewitzt und vor allem schnell sein.

 

Das gesetzliche Mindestmaß eines Eichhörnchengeheges liegt bei 6 m² für zwei Tiere. Wenn man nun bedenkt, wie viel Raum nach oben, rechts und links einem Eichhörnchen in der freien Natur zu Verfügung steht, ist es geradezu irrwitzig zu glauben, man könne diese agilen Tiere auch nur halbwegs artgerecht halten, egal wie groß das Gehege ist.

 

Vielmehr werden Eichhörnchen in Käfig- und Gehegehaltung dem siechenden Prozess körperlicher und seelischer Verkümmerung ausgesetzt.

 

Anfangs wirken sie teils hyperaktiv, teils apathisch. Sie laufen oft stundenlang an einer Käfigseite wie aufgezogen hin und her, um dann wieder in tiefe Apathie zu verfallen. Diese Verhaltensstörungen können dann in Folge auch durchaus in Selbstverstümmelungen gipfeln.

 

Auch können sich die Tiere bei „Ausbruchsversuchen“, durch Verbeißen in Drahtverhauen, schwere Verletzungen im Gesichtsbereich zuziehen.

 

Bei der Innenhaltung von Eichhörnchen, die tägliche Ausläufe zwingend notwenig macht, sollte man bedenken, dass sich die natürlichen Instinkte, auch nach längerer, nicht artgerechter Haltung, nicht zurückbilden. Das Tier wird weiterhin, wie in freier Wildbahn, versuchen, Nahrung zu vergraben, Kobel zu bauen und alles vermeintlich „Essbare“ anzuknabbern, von Möbeln, über Pflanzen (akutes Vergiftungsrisiko), bis zu Elektrokabeln (Schlag- und Kurzschluss-/Brandgefgahr).

 

Auch bleibt, der Vollständigkeit halber, darauf hinzuweisen, dass Eichhörnchen nicht stubenrein werden.

 

Durch die eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten bei der Käfig- oder Gehegehaltung kann es zudem nicht nur zu Muskelatrophien kommen, sondern auch zu Problemen mit den, für das Klettern so wichtigen, Krallen. Durch die mangelnde Abnutzung kommt zu verstärktem, unregel-mäßigem Wachstum, was dazu führen kann, dass sich die Krallen einrollen oder einkrümmen. Dies wiederum kann Verletzungen zu Folge haben.

 

Da die Tiere im Erwachsenenalter sehr empfindlich auf Festhalten etc. reagieren und sehr wehrhaft sein können, ist ein Schneiden der Krallen o. ä. entsprechend schwierig bzw. kaum durchführbar.

 

Der verantwortungsvolle Tierfreund hält ein Tier nicht nur, weil es „süß und nett“ ist, sondern auch um ihm das bestmögliche, artgerechte Leben zu bieten, in Respekt und Verantwortung für die Kreatur. Respekt und Verantwortung heißt bei Wildtieren, sie dort zu belassen, wo Evolution und Natur sie angesiedelt haben, in der freien Wildbahn.

 

Erfreuen wir uns besser und lieber dort an ihnen und lassen uns von ihren Akrobatiken hoch oben in den Bäumen verzaubern!