Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) + Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist eine Ver- ordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Es handelt sich hierbei um eine, auf Grund des Bundes-naturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene, Rechtsordnung, die den Artenschutz einer EU-Verordnung erweitert und verschärft.
Die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere findet sich in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung, siehe
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/gesamt.pdf)
Hier ist auch das Europäische Eichhörnchen als einheim- ische Tierart gelistet und zählt damit zu den besonders ge- schützten Tieren.
Folgend ein Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz mit den relevanten Verordnungen zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen:
§ 41 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
(1) Die Länder erlassen Vorschriften über den Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen. Dabei ist insbesondere zu Regeln,
1. Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne ver- nünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
2. Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund zu beein-trächtigen oder zu zerstören
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und
bestimmte andere Tier(...)arten
(1) Es ist verboten
1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder
ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder
Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören.
(2) Es ist ferner verboten
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in
Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder
Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten
(Besitzverbote).
2. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten
im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b und c
3. anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu
befördern, zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur
Schau zu stellen oder sonst zu verwenden (Vermarktungsverbote)
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Die Bundesartenschutzverordnung ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Roten Liste, sondern hier wird rein rechtlich und allgemein festgehalten, welche Pflanzen und Tiere in Deutschland als geschützt gelten.
Eichhörnchen Notruf e.V.